Gesetzliche Betreuung im Kreis Euskirchen
Unterstützung für Erwachsene bei rechtlichen Angelegenheiten infolge von Unfall, Krankheit oder Behinderung. Wir fördern die Selbstbestimmung und stellen die Wünsche der Betroffenen stets in den Mittelpunkt.

Unfälle, Krankheiten oder das Alter können dazu führen, dass wir unsere Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Wie eine gesetzliche Betreuung unterstützen kann.
Zuverlässige Hilfe
Als Betreuer unterstützen wir in den folgenden Bereichen
Gesundheitssorge
Organisation und Koordination medizinischer Behandlungen, Arztbesuche und Unterstützung bei medizinischen Entscheidungen.
Vermögenssorge
Verwaltung des Vermögens, Regelung finanzieller Angelegenheiten und Wahrung wirtschaftlicher Interessen.
Aufenthaltsbestimmung
Unterstützung bei der Wahl des passenden Aufenthaltsortes, stets unter Berücksichtigung individueller Wünsche, Bedürfnisse und Lebensumstände.
Wohnungs-Angelegenheiten
Regelung von Mietverhältnissen, Unterstützung bei Umzügen und Sicherstellung einer den Anforderungen entsprechenden Wohnsituation.
Postangelegenheiten
Entgegennahme und Bearbeitung der Post sowie die Überwachung von Fristen und Terminen, um alle wichtigen Vorgaben rechtzeitig zu erfüllen.
Vertretung gegenüber Behörden
Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden, Erledigung von Formalitäten, Durchsetzung rechtlicher Interessen und Unterstützung bei Behördenfragen.
Weniger Paragraphen-dschungel und mehr Selbstbestimmung
Anstatt sich im Paragraphendschungel zu verlieren, stehen bei uns die Wünsche und das Wohl der betreuten Person im Vordergrund. Wir handeln nur dort, wo es wirklich notwendig ist, und unterstützen die Menschen, ihr Leben nach ihren Vorstellungen zu gestalten – mit so viel Freiheit wie möglich und so viel Hilfe wie nötig.

Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht das Ziel, Menschen ihre Entscheidungsfreiheit zu bewahren.
Selbstbestimmung
Wertschätzung
Transparenz
Erfahrenes Team für gesetzliche Betreuung im Kreis Euskirchen



Wir unterstützen Angehörige, Altenheime und Pflegeheime im Kreis Euskirchen bei der gesetzlichen Betreuung.
Angehörige
Altenheime
Pflegeheime
Wie beantragt man eine gesetzliche Betreuung?
Die Beantragung einer gesetzlichen Betreuung erfolgt über das zuständige Betreuungsgericht. In einem einfachen Verfahren wird geprüft, ob und welche Betreuung notwendig ist, um die Interessen der betroffenen Person bestmöglich zu schützen.
Kontakt zum Betreuungsbüro
Wir begleiten Sie im Kreis Euskirchen zuverlässig bei der Beantragung einer gesetzlichen Betreuung. Von der Unterstützung beim Ausfüllen der erforderlichen Formulare bis hin zur Beantwortung all Ihrer Fragen – wir stehen Ihnen mit Fachwissen und Erfahrung zur Seite.
Antrag einer Betreuung
Die Beantragung einer gesetzlichen Betreuung kann durch die betroffene Person selbst, Angehörige oder andere Institutionen erfolgen. Wir erklären Ihnen die notwendigen Schritte, helfen bei der Formulierung des Antrags und sorgen dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen korrekt eingereicht werden.
Prüfung vom Amtgericht
Nach Eingang des Antrags prüft das Amtsgericht, ob eine Betreuung notwendig ist. Dazu werden medizinische Gutachten eingeholt und die betroffene Person persönlich angehört. Ziel ist es, eine Betreuung nur dort einzurichten, wo sie wirklich erforderlich ist.
Betreuer*in wird bestimmt
Das Gericht legt fest, wer die Betreuung übernimmt. Dabei werden die Wünsche der betroffenen Person nach Möglichkeit berücksichtigt. Der oder die Betreuer*in erhält eine klare Aufgabenzuweisung und handelt stets im Interesse der betreuten Person.
Gesetzlicher Betreuer Aufgaben Rechte und wie man eine gesetzliche Betreuung beantragt

Häufig gestellte Fragen
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur rechtlichen Betreuung
Was ist eine gesetzliche Betreuung?
Eine gesetzliche Betreuung wird eingerichtet, wenn eine Person ihre Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst regeln kann. Ein gesetzlicher Betreuer unterstützt in bestimmten Lebensbereichen, die das Gericht festlegt.
Wer kann eine gesetzliche Betreuung beantragen?
Der Antrag kann von der betroffenen Person selbst, von Angehörigen, Ärzten oder einer Behörde gestellt werden. Zuständig ist das Betreuungsgericht.
Welche Aufgaben hat ein gesetzlicher Betreuer?
Ein gesetzlicher Betreuer kann sich um finanzielle, gesundheitliche und rechtliche Angelegenheiten der betreuten Person kümmern – je nach Bedarf.
Kann eine gesetzliche Betreuung wieder aufgehoben werden?
Ja, wenn die betreute Person ihre Angelegenheiten wieder selbst regeln kann. Der Antrag auf Aufhebung wird beim Betreuungsgericht gestellt.
Welche Rechte hat die betreute Person?
Die betreute Person behält ihre Rechte, soweit sie nicht durch die Betreuung eingeschränkt sind. Sie kann an Entscheidungen mitwirken und Widerspruch einlegen.
Welche Kosten entstehen durch eine gesetzliche Betreuung?
Die Kosten hängen davon ab, ob ein Berufsbetreuer bestellt wird. Bei Bedürftigkeit übernimmt in der Regel der Staat die Kosten.
Wo kann ich mich zur gesetzlichen Betreuung beraten lassen?
Beratungen bieten Betreuungsvereine, Betreuungsbehörden, Anwälte für Betreuungsrecht oder das zuständige Betreuungsgericht an. Im Kreis Euskirchen steht Ihnen das Betreuungsbüro Schneider als regionaler Ansprechpartner zur Verfügung.
