Gesetzliche Betreuung im Kreis Euskirchen

Unterstützung für Erwachsene bei rechtlichen Angelegenheiten infolge von Unfall, Krankheit oder Behinderung. Wir fördern die Selbstbestimmung und stellen die Wünsche der Betroffenen stets in den Mittelpunkt.

Unfälle, Krankheiten oder das Alter können dazu führen, dass wir unsere Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können. Wie eine gesetzliche Betreuung unterstützen kann.

    Mein Cousin hat eine geistige Behinderung und kommt mit Verträgen und behördlichen Angelegenheiten nicht zurecht. Er braucht Unterstützung, aber als Familie dürfen wir nicht einfach für ihn handeln.
    Meine Großmutter wurde Opfer von Betrügern und hat hohe Summen verloren. Sie versteht nicht, dass sie getäuscht wurde, und es drohen weitere finanzielle Schäden.
    Mein Onkel lebt allein und hat nach einer psychischen Krise den Überblick über seine Finanzen verloren. Rechnungen stapeln sich, und er wird von Mahnungen überhäuft. Wir wissen nicht, wie wir ihm helfen können.
    Unser Sohn ist seit seiner Geburt geistig eingeschränkt. Jetzt, mit 18 Jahren, müssen viele Angelegenheiten neu geregelt werden, aber wir als Eltern dürfen nicht mehr automatisch für ihn entscheiden.
    Mein Vater hat einen Schlaganfall erlitten und ist seitdem nicht mehr in der Lage, seine finanziellen und rechtlichen Angelegenheiten selbst zu regeln. Wir wissen nicht, wie wir ihm helfen können, da wir keinen Zugriff auf seine Konten haben.
    Meine Mutter wurde dement und konnte ihren Alltag nicht mehr regeln. Es kamen immer mehr Mahnungen und Rechnungen ins Haus und wir haben gemerkt, dass wir ohne Vollmacht gar nichts machen können.

Zuverlässige Hilfe

Als Betreuer unterstützen wir in den folgenden Bereichen

Unsere Mission

Weniger Paragraphen-dschungel und mehr Selbstbestimmung

Anstatt sich im Paragraphendschungel zu verlieren, stehen bei uns die Wünsche und das Wohl der betreuten Person im Vordergrund. Wir handeln nur dort, wo es wirklich notwendig ist, und unterstützen die Menschen, ihr Leben nach ihren Vorstellungen zu gestalten – mit so viel Freiheit wie möglich und so viel Hilfe wie nötig.

Im Mittelpunkt unserer Arbeit steht das Ziel, Menschen ihre Entscheidungsfreiheit zu bewahren.

Als Betreuer ist es unser Ziel, Menschen in schwierigen Lebenssituationen mehr Eigenständigkeit zu ermöglichen. Wir helfen dabei, rechtliche Angelegenheiten zu klären, ohne die Selbstbestimmung unserer Klienten aus den Augen zu verlieren.

Selbstbestimmung

Wir unterstützen unsere Klienten dabei, ihr Leben nach ihren eigenen Vorstellungen zu gestalten, ohne ihre Freiheit einzuschränken. Dabei greifen wir nur dort ein, wo es wirklich notwendig ist.

Wertschätzung

Jeder Mensch ist einzigartig, und wir respektieren diese Einzigartigkeit. Wir nehmen die Bedürfnisse unserer Klienten ernst und begegnen ihnen stets mit Respekt und auf Augenhöhe.

Transparenz

Offene und klare Kommunikation ist uns wichtig. Wir erklären unsere Entscheidungen verständlich, sodass unsere Klienten immer wissen, was passiert und warum.
Unser Team

Erfahrenes Team
für gesetzliche Betreuung im Kreis Euskirchen

Unser Team besteht aus erfahrenen und qualifizierten Betreuern, die sich mit Engagement und Fachwissen für Ihre rechtlichen und persönlichen Belange einsetzen. Vertrauen und Professionalität stehen bei uns an erster Stelle.
Rolf Schneider, Gesetzlicher Betreuer vom Betreuungsbüro Schneider in Euskirchen
Rolf Schneider
Gesetzlicher Betreuer
Rolf Schneider, Gesetzlicher Betreuer vom Betreuungsbüro Schneider in Euskirchen
Gisela Reinhart-Schneider
Gesetzliche Betreuerin
Monika Meyer
Monika Meyer
Verwaltung
Unsere Partner

Wir unterstützen Angehörige, Altenheime und Pflegeheime im Kreis Euskirchen bei der gesetzlichen Betreuung.

Angehörige

Wir bieten Angehörigen Unterstützung in allen Belangen der gesetzlichen Betreuung. Unsere Aufgabe ist es, Familien zu entlasten, indem wir die rechtlichen Angelegenheiten ihrer Liebsten professionell und verantwortungsvoll regeln.

Altenheime

Wir arbeiten eng mit Altenheimen zusammen, um sicherzustellen, dass die rechtlichen Interessen der Bewohner gewahrt bleiben. Unsere Zusammenarbeit ermöglicht eine Betreuung, die den Bewohnern und auch dem Pflegepersonal zugutekommt.

Pflegeheime

Wir stellen sicher, dass die rechtlichen Angelegenheiten der Bewohner von Pflegeheimen effizient geklärt werden. So ermöglichen wir es dem Pflegepersonal, sich voll und ganz auf die individuelle Betreuung zu konzentrieren.

Wie beantragt man eine gesetzliche Betreuung?

Die Beantragung einer gesetzlichen Betreuung erfolgt über das zuständige Betreuungsgericht. In einem einfachen Verfahren wird geprüft, ob und welche Betreuung notwendig ist, um die Interessen der betroffenen Person bestmöglich zu schützen.

  • Kontakt zum Betreuungsbüro

    Wir begleiten Sie im Kreis Euskirchen zuverlässig bei der Beantragung einer gesetzlichen Betreuung. Von der Unterstützung beim Ausfüllen der erforderlichen Formulare bis hin zur Beantwortung all Ihrer Fragen – wir stehen Ihnen mit Fachwissen und Erfahrung zur Seite.

  • Antrag einer Betreuung

    Die Beantragung einer gesetzlichen Betreuung kann durch die betroffene Person selbst, Angehörige oder andere Institutionen erfolgen. Wir erklären Ihnen die notwendigen Schritte, helfen bei der Formulierung des Antrags und sorgen dafür, dass alle erforderlichen Unterlagen korrekt eingereicht werden.

  • Prüfung vom
Amtgericht

    Nach Eingang des Antrags prüft das Amtsgericht, ob eine Betreuung notwendig ist. Dazu werden medizinische Gutachten eingeholt und die betroffene Person persönlich angehört. Ziel ist es, eine Betreuung nur dort einzurichten, wo sie wirklich erforderlich ist.

  • Betreuer*in wird
bestimmt

    Das Gericht legt fest, wer die Betreuung übernimmt. Dabei werden die Wünsche der betroffenen Person nach Möglichkeit berücksichtigt. Der oder die Betreuer*in erhält eine klare Aufgabenzuweisung und handelt stets im Interesse der betreuten Person.

Gesetzlicher Betreuer Aufgaben Rechte und wie man eine gesetzliche Betreuung beantragt

Gesetzlicher Betreuer berät eine Person über gesetzliche Betreuung, Aufgaben und Rechte – Beratung zur rechtlichen Betreuung in Deutschland

In diesem Artikel erfahren Sie, welche Aufgaben ein gesetzlicher Betreuer übernimmt, wer Anspruch auf eine Betreuung hat und wie Sie diese beantragen können.

Wir führen Sie Schritt für Schritt durch den Prozess und geben wertvolle Tipps für Betroffene und Angehörige

Häufig gestellte Fragen

FAQ

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen zur rechtlichen Betreuung

  • Was ist eine gesetzliche Betreuung?

    Eine gesetzliche Betreuung wird eingerichtet, wenn eine Person ihre Angelegenheiten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr selbst regeln kann. Ein gesetzlicher Betreuer unterstützt in bestimmten Lebensbereichen, die das Gericht festlegt.

  • Wer kann eine gesetzliche Betreuung beantragen?

    Der Antrag kann von der betroffenen Person selbst, von Angehörigen, Ärzten oder einer Behörde gestellt werden. Zuständig ist das Betreuungsgericht.

  • Welche Aufgaben hat ein gesetzlicher Betreuer?

    Ein gesetzlicher Betreuer kann sich um finanzielle, gesundheitliche und rechtliche Angelegenheiten der betreuten Person kümmern – je nach Bedarf.

  • Kann eine gesetzliche Betreuung wieder aufgehoben werden?

    Ja, wenn die betreute Person ihre Angelegenheiten wieder selbst regeln kann. Der Antrag auf Aufhebung wird beim Betreuungsgericht gestellt.

  • Welche Rechte hat die betreute Person?

    Die betreute Person behält ihre Rechte, soweit sie nicht durch die Betreuung eingeschränkt sind. Sie kann an Entscheidungen mitwirken und Widerspruch einlegen.

  • Welche Kosten entstehen durch eine gesetzliche Betreuung?

    Die Kosten hängen davon ab, ob ein Berufsbetreuer bestellt wird. Bei Bedürftigkeit übernimmt in der Regel der Staat die Kosten.

  • Wo kann ich mich zur gesetzlichen Betreuung beraten lassen?

    Beratungen bieten Betreuungsvereine, Betreuungsbehörden, Anwälte für Betreuungsrecht oder das zuständige Betreuungsgericht an. Im Kreis Euskirchen steht Ihnen das Betreuungsbüro Schneider als regionaler Ansprechpartner zur Verfügung.

Schreiben Sie uns

Wir stehen Ihnen im Kreis Euskirchen für eine unverbindliche Beratung zur Verfügung, unterstützen Sie bei allen Formalitäten und begleiten Sie durch den gesamten Prozess. Lassen Sie uns gemeinsam den besten Weg finden.

E-Mail

Schreiben Sie uns eine E-Mail und wir melden uns schnellstmöglich bei Ihnen zurück.

Telefon

Wir stehen Ihnen gerne persönlich zur Verfügung und beantworten Ihre Fragen am Telefon.

Adresse & Fax

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